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Unterschiede und Besonderheiten für Angestellte in Spanien und Deutschland

Arbeitsverträge und Arbeiten an der Costa Blanca
Arbeitsverträge und Arbeiten an der Costa Blanca

Die Arbeitsgesetzgebung in Spanien und Deutschland hat einige bedeutende Unterschiede in Bezug auf Vertragsrecht, Steuern und Arbeitnehmerrechte. Beide Länder haben jedoch strenge Regulierungen, die darauf abzielen, Arbeitnehmer zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Vertragsrecht

In Deutschland ist es üblich, dass Arbeitsverträge unbefristet sind. Befristete Verträge sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, z.B. für eine bestimmte Aufgabe oder zur Vertretung eines anderen Mitarbeiters. Der Vertrag muss auch bestimmte Informationen enthalten, wie die Art der Arbeit, den Arbeitsort, die Arbeitszeit, das Gehalt und den Urlaubsanspruch.

In Spanien sind sowohl befristete als auch unbefristete Verträge üblich. Befristete Verträge können aus verschiedenen Gründen geschlossen werden, z.B. für eine bestimmte Aufgabe, für Saisonarbeit oder zur Vertretung. Auch hier muss der Vertrag bestimmte Informationen enthalten, ähnlich wie in Deutschland.

Steuern und Sozialversicherung

In Deutschland werden die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge (für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) direkt vom Gehalt abgezogen. Der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge.

In Spanien werden ebenfalls die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Gehalt abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt auch einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge. Die Sozialversicherung umfasst Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch

In Deutschland beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit 8 Stunden pro Tag, kann jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt 8 Stunden pro Tag innerhalb von 6 Monaten nicht überschritten werden. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche.

In Spanien beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit 9 Stunden pro Tag, mit einer maximalen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Kalendertage pro Jahr.

Kündigungsschutz und Abfindungen

In Deutschland gibt es starke Kündigungsschutzgesetze, die es Arbeitgebern schwer machen, Mitarbeiter ohne triftigen Grund zu entlassen. Bei Entlassungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung, die in der Regel durch Verhandlungen oder gerichtliche Entscheidungen festgelegt wird.

In Spanien gibt es ebenfalls starke Kündigungsschutzgesetze. Bei einer Entlassung haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine gesetzlich festgelegte Abfindung, die in der Regel 20 Tage Gehalt pro geleistetes Arbeitsjahr beträgt, je nach den genauen Umständen der Kündigung.

Trotz dieser Unterschiede haben beide Länder strenge Arbeitsgesetze

Arbeitnehmerrechte und -vertretung

In beiden Ländern sind Arbeitnehmerrechte gesetzlich geschützt und es besteht die Möglichkeit, gewerkschaftlich organisiert zu sein. In Deutschland sind Betriebsräte in größeren Unternehmen ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitnehmervertretung. Sie werden gewählt, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und an Entscheidungen im Unternehmen mitzuwirken.

In Spanien existieren ähnliche Strukturen in Form von „Comités de Empresa“ (Betriebsausschüssen) oder „Delegados de Personal“ (Personaldelegierten) in kleineren Unternehmen. Sie haben das Recht, an Verhandlungen über Arbeitsbedingungen und andere relevante Fragen teilzunehmen.

Mutterschutz und Elternzeit

Deutschland bietet einen umfangreichen Mutterschutz, der in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gilt. Darüber hinaus haben sowohl Mütter als auch Väter Anspruch auf Elternzeit, die bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden kann. Während der Elternzeit erhalten Eltern Elterngeld, das einen Teil des vorherigen Einkommens ersetzt.

In Spanien haben Mütter Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub, der vollständig bezahlt wird. Väter haben ebenfalls Anspruch auf einen vollständig bezahlten Vaterschaftsurlaub, dessen Dauer schrittweise erhöht wurde und seit 2021 ebenfalls 16 Wochen beträgt.

Obwohl es zwischen Deutschland und Spanien Unterschiede in der Arbeitsgesetzgebung und in den Arbeitnehmerrechten gibt, zeichnen sich beide Länder durch einen hohen Grad an Arbeitnehmerschutz aus. Die genauen Bedingungen können jedoch stark variieren, und es ist wichtig, die spezifischen Bestimmungen und Gebräuche in jedem Land zu verstehen, wenn man als Angestellter in Spanien oder Deutschland arbeitet. Beide Länder sind bemüht, faire und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und einen Gleichgewicht zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finden.